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Börsengang / Initial Public Offering

Um große Mengen Eigenkapital zu Akquirieren bietet sich für ein Unternehmen der Börsengang an. Im engeren Sinne geschieht dies durch die Annahme der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG). Der erstmalige Börsengang wird auch IPO (Initial Public Offering) genannt. Allerdings kann durch gesetzliche Regelungen nicht jedes Unternehmen an die Börse gehen.

Welche Unternehmen sind börsenreif?

Im Aktien- und Börsenzulassungsgesetz sind Bedingungen für einen Börsengang formuliert. Im folgenden sind die wichtigsten dieser Bedingungen gelistet:

  • Die Fähigkeiten des Managements muss nachgewiesen werden (z.B. Reputation, Erfahrung)
  • Hervoragende Wettbewerbsposition (wie steht das Unternehmen auf dem Markt?)
  • Positives Unternehmensimage
  • 20. Mio Euro Mindestumsatz
  • Erwartetes Wachstum

Ablauf eines Börsenganges

Folgende Schritte sind für einen Börsengang notwendig:

  1. Auswahl der Berater, die beim Börsengang unterstützen sollen
  2. Annahme der Rechtsform AG
  3. Unternehmensanalyse (bspw. wie viele Aktien sollen ausgegeben werden?)
  4. Auswahl des Börsenplatzes (je nach Standort gibt es unterschiedliche Eintrittsbarrieren)
  5. Aktienherkunft (eine Eigendarstellung des Unternehmens / Erfolgsgeschichte / Positives Image stärken. Dies benötigt zeitlichen Vorlauf, damit diese Informationen sich am Markt herumsprechen.
  6. Aktiengestaltung (z.B. Stammaktien, Stückaktien, Namensaktien)
  7. Marketing & Bookbilding (soll den Wert der Aktie schätzen und einen Ausgabepreis festlegen)
  8. Zuteilung der Aktien

Motive für einen Börsengang

  • Exitmöglichkeit für Investoren (bisherigen Eigenkapitalgebern soll der lukrative Verkauf ihrer Anteile ermöglicht werden)
  • Privatisierung (bei öffentlichen Unternehmen)
  • Eigenkapitalstärkung
  • Übernahmefinanzierung
  • Mehr Öffentlichkeit (Dax-notierte Unternehmen genießen zumeist großes Interesse bei den Medien)
  • Erhöhung der Unternehmensbekanntheit
  • Mitarbeitbeteiligung

Motive gegen einen Börsengang

  • Bestimmte Zahlen und Informationen sollen nicht öffentlich preisgegeben werden (börsennotierte Unternehmen unterliegen einer strengen Informationspflicht)
  • Keine Abhängigkeiten von Aktionären, alleinige Macht im Unternehmen soll beibehalten werden
  • Das subjektiven Empfinden, die eigene Unternehmung sei zu klein für einen Börsengang
  • Kosten einer Börennotierung (Diese beträgt 4 – 10% des Emissionsvolumen)

Schlagwörter: Aktien, Börsengang, Eigenkapitalfinanzierung, Finanzierung, Initial Public Offering, IPO

Artikelname: Börsengang / Initial Public Offering

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