Sind alle Kapitalgesellschaften juristische Personen?
Sind alle Kapitalgesellschaften juristische Personen?
Ja, alle Kapitalgesellschaften sind zugleich auch juristische Personen. Dies ist eines der wesentlichen Merkmale der Kapitalgesellschaft. Sie besitzt unabhängig von ihren Mitgliedern eine eigene Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit und kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden. Dies macht Kapitalgesellschaften zu juristischen Personen.
Sind alle juristischen Personen auch Kapitalgesellschaften?
Nein, auch wenn alle Kapitalgesellschaften juristische Personen sind, so gilt dies nicht umgekehrt. Eine juristische Person zeichnet sich wie oben beschrieben dadurch aus, dass sie ein rechtliches Gebilde ist, das unabhängig von den Mitglieder Rechte und Pflichten besitzen kann. Dies trifft beispielsweise auch auf einen eingetragenen Verein zu. Ein eingetragener Verein ist zwar eine juristische Person, deswegen aber noch lange keine Kapitalgesellschaft.
Merkmale von Kapitalgesellschaften
Die wesentlichen Merkmale einer Kapitalgesellschaft sind:
- Es muss ein bestimmtes Grundkaptial bzw. Stammkapital aufgebracht und auch erhalten werden.
- Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften nur mit ihrer jeweiligen Kapitaleinlage gegenüber Gläubigern. Zum Vergleich: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.
- Die Mitbestimmung erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip (nach Höhe der gehaltenen Kapitalanteile).
- Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch Organe, wie beispielsweise den Vorstand. Die Mitglieder dieser Organe müssen selbst nicht Gesellschafter sein. Dies wird auch als Fremdorganschaft bezeichnet.
Beispiele für Kapitalgesellschaften
Beispiele für Kapitalgesellschaften sind:
- die Aktiengesellschaft (AG),
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH.
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