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Unterschied Werkvertrag & Werklieferungsvertrag

In diesem Artikel wird der Unterschied zwischen dem Werkvertrag und Werklieferungsvertrag erläutert. Die Unterscheidung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag findest Du im Artikel: Unterschied Dienstvertrag & Werkvertrag.

Sowohl beim Werkvertrag, als auch beim Werklieferungsvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer ein konkretes Werk herzustellen oder dieses zu verändern. Es wird bei beiden Vertragsarten nicht nur die Leistung, sondern auch der Erfolg der Leistung vereinbart. Damit unterscheiden sich diese Vertragsarten vom Dienstvertrag, bei dem kein Erfolg garantiert wird.

Abgrenzung: Werklieferungsvertrag und Werkvertrag

Werkverträge und Werklieferungsverträge weisen zwei wesentliche Unterschiede auf:

  1. Der Werklieferungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung bzw. Veränderung beweglicher Sachen, während sich der Werkvertrag hingegen ausschließlich auf die Herstellung oder Veränderung von unbeweglichen Sachen sowie geistigen Werken bezieht. Der Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen wird im folgenden Abschnitt behandelt.
  2. Auf einen Werkvertrag wird das Werkvertragsrecht angewendet, auf einen Werklieferungsvertrag das Kaufrecht. Hierdurch ergeben sich beispielsweise unterschiedliche Rechte und Pflichten beim Umgang mit Mängeln. Weitere Unterschiede zwischen Werkvertragsrecht und Kaufrecht werden im Laufe des Artikels erläutert.

Unterschied bewegliche und unbewegliche Sachen

Eine Sache ist ein körperlicher (greifbarer) Gegenstand. Bewegliche Sachen (sogenannte Mobilien) sind sämtliche Sachen, die von einem Ort zum anderen bewegt werden können. Dies trifft auf fast alle Sachen zu, daher gibt es unzählige Beispiele: Kleider, Möbel, Autos, Rohstoffe, Maschinen, Elektrogeräte usw. Demgegenüber stehen die unbeweglichen Sachen (die sogenannten Immobilien). Diese umfassen Grundstücke und feste Bauwerke.

Geistige und nicht körperliche Werke

Es gibt auch Werke, die immateriell (also nicht körperlich) sind, bspw.: Theaterstücke, Romane oder das Anfertigen von Gutachten. Bei solchen Werken handelt es sich ebenfalls um einen Werkvertrag.

Unterschiede zwischen Werkvertragsrecht & Kaufrecht

Zu Beginn des Artikels wurde bereits darauf hingewiesen, dass auf Werkverträge das Werkvertragsrecht angewendet wird, und auf Werklieferungsverträge das Kaufrecht. Daher ist es in der Rechtspraxis entscheidend beide Vertragsarten zu unterscheiden. Im Folgenden werden wichtige Unterschiede zwischen dem Werkvertragsrecht und dem Kaufrecht erläutert.

  • Bei Mängeln kann im Kaufrecht der Auftraggeber wählen, ob eine mangelhafte Sache nachgebessert werden soll, oder neugeliefert werden muss (§ 439 Abs. 1 BGB). Im Werkvertragsrecht steht dies dem Auftragnehmer zu (§ 635 Abs. 1 BGB).
  • Im Kaufrecht hat der Käufer (bzw. Auftraggeber) kein Selbstvornahmerecht. Daher hat er bei Mängeln kein Recht, einen Einbehalt in der Höhe eines Mehrfachen der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung zu machen.
  • Bei Kaufverträgen hat der Auftraggeber kein freies gesetzliches Kündigungsrecht, wie es bei Werkverträgen dem Auftraggeber nach § 648 BGB zusteht. Daher ist der Auftraggeber im Kaufrecht an seinen Vertrag gebunden, selbst wenn er die bestellte Leistung nicht mehr wünscht oder nicht mehr verwenden kann.
  • Bei Kaufverträgen (zwischen Unternehmern) kommt zudem die Untersuchungs- und Rügepflicht hinzu. Diese verlangt von Unternehmen, erworbene Waren direkt nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel beim Lieferanten zu rügen.

Beispiele

Beispiele für Werklieferungsverträge

  • Ein Unternehmen verpflichtet sich eine Maschine zu reparieren.
  • Ein Schneider soll ein Kleid auf ein bestimmtes Maß anpassen.
  • Ein Auto wird in einer Werkstatt repariert.

Beispiele für Werkverträge

  • Anfertigung von Wertgutachten.
  • Das Schreiben eines Drehbuches.
  • Ein Bauunternehmer baut auf einem fremden Grundstück ein Haus.

Abschließender Hinweis

Wer im bürgerlichen Gesetzbuch (oder anderen Gesetzestexten) den Begriff „Werklieferungsvertrag“ sucht, wird nicht fündig werden. Der Begriff kommt im Gesetz nicht vor, sondern hat sich im Laufe der Zeit (auch unter Juristen) eingebürgert. Die rechtliche Definition für das was als „Werklieferungsvertrag“ bezeichnet wird, findet sich im § 650 BGB (Anwendung des Kaufrechts).

Der Begriff „Werkvertrag“ ist hingegen im Gesetz definiert (§ 631 BGB).

Fazit

Der grundlegende Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Werklieferungsvertrag besteht darin, dass sich der Werklieferungsvertrag auf bewegliche Sachen bezieht, und der Werkvertrag auf unbewegliche Sachen sowie auf nicht körperliche Werke. Außerdem wird auf einen Werkvertrag das Werkvertragsrecht angewendet, während für Werklieferungsverträge das Kaufrecht gilt.

Quellen

  1. § 90 BGB, „Begriff der Sache“
  2. § 439 BGB „Nacherfüllung“ (Anmerkung: Kaufrecht)
  3. § 635 BGB „Nacherfüllung“ (Anmerkung: Werkvertragsrecht)
  4. §648 „Kündigungsrecht des Bestellers“
  5. § 650 BGB, „Anwendung des Kaufrechts“
  6. § 631 BGB, „Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag“

Artikelname: Unterschied Werkvertrag & Werklieferungsvertrag

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