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Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Bei Unternehmensgründungen ist die Wahl der Rechtsform eine wichtige Entscheidung. Von der Rechtsform ist beispielsweise abhängig, wie leicht sich neues Kapital beschaffen lässt, wie Gewinne und Verluste verteilt werden, oder wie weit die Haftung der Gesellschafter reicht.

Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Im Folgenden sollen die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Gesellschaftsarten dargestellt werden.

Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Art Natürliche Personen Juristische Personen
Haftung Unbeschränkt Beschränkt
Besteuerung Jeder Gesellschafter
zahlt einzeln
über Körperschaftssteuer
Leitung grundsätzl. jeder Gesellschafter Leitung über bestimmte Gremien, z.B. Vorstand
Handelsregister Eintrag in Abteilung A Eintrag in Abteilung B

Beispiele für Personengesellschaften

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Der eingetragene Kaufmann (e.K) ist eine Einzelgesellschaft, die ebenfalls wie eine Personengesellschaft behandelt wird.

Beispiele für Kapitalgesellschaften

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schlagwörter: Gesellschaften, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Rechtsformen

Artikelname: Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

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4 Kommentare

  1. Eine Kommanditgesellschaft ist aber keine natürliche Person, oder?

  2. Die Kommanditgesellschaft ist selbst keine natürliche Person, sondern eine Personengesellschaft. Die Gesellschaft besteht aber aus mindenstens zwei natürlichen Personen: Den persönlich voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist).

  3. Gibt es auch Personengesellschaften, die gleichzeitig Kapitalgesellschaften sind? Ich habe eine Aufgabe, bei der ich 3 solche nennen muss, aber ich bin mir nicht sicher. Eine GmbH & Co. KG ist ja eine Personengesellschaft und eine KGaA eine Kapitalgesellschaft, oder kann man auch sagen, dass sie beides sind?
    Liebe Grüße

  4. Hallo Susanna,
    eine Gesellschaft ist immer entweder Personen- oder Kapitalgesellschaft. Das ist wichtig für die rechtliche und steuerliche Behandlung der Gesellschaft. Ein Gesellschafter kann jedoch sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaft sein, z.B. kann sich eine GmbH an einer Personengesellschaft beteiligen. Dies ändert jedoch nichts an den Rechtsstatus der Personengesellschaft.
    Liebe Grüße
    Tobias

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