Grundlagen des Konzernabschlusses – Scientific Abstract
Dies ist ein Scientifc Abstract (Zusammenfassung wissenschaftlicher Quellen) mit dem Thema “Grundlagen des Konzernabschlusses”. Das Abstract wurde von Sarah Bahne zur Verfügung gestellt und an der FOM Marl mit 1,0 benotet.
Ein Konzern kann als Verbindung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit definiert werden. Das Mutter-Unternehmen ist nach § 290 HGB verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn die Tochterunternehmen unter seiner einheitlichen Leitung (§ 290 Abs. 1 HGB) stehen oder wenn es einen beherrschenden Einfluss (§ 290 Abs. 2 HGB) ausüben kann.
Das Mutter-Unternehmen ist jedoch von der Pflicht befreit, wenn es selbst Tochter eines anderen Mutter-Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraums ist (§291 Abs.1 HGB). Weiterhin sind Konzerne von der Aufstellungspflicht befreit, wenn diese eine bestimmte Größe zum Beispiel hinsichtlich Bilanzsumme, Umsatzerlöse und der Mitarbeiterzahl nicht erreichen (§293 HGB). In allen anderen Fällen sollte die Aufstellung des Konzernabschlusses von inländischen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co., bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter direkt oder indirekt eine natürliche Person ist (§ 264a HGB), in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr erfolgen. Seit 2005 jedoch sind nur noch nicht börsennotierte Unternehmen verpflichtet einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen.
Der Konzernabschluss selbst ist ein Jahresabschluss, der die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen zusammenfasst, um so eine objektivere Darstellung der Konzernlage zu geben. Dem Adressaten (zum Beispiel Aufsichtsrat, potentielle Gesellschafter, Lieferanten, Gläubiger) soll er eine ganzheitliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Dieses wird durch folgende Inhalte gegeben:
- Konzernbilanz
- Konzern-Gewinn-/ und Verlustrechnung (GuV)
- Konzernanhang
- Konzernlagebericht
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
Da jedoch in einem Konzern oftmals vielfältige Leistungs- und Schuldbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen bestehen, müssen innere Verflechtungen herausgerechnet werden. Diese Bereinigung aller wirtschaftlichen Beziehungen des Konzerns erfolgt durch Konsolidierungen (§§300 ff. HGB).
Diese sind in drei Arten unterteilt:
- Vollkonsolidierung
- Quotenkonsolidierung
- Equity-Bewertung
Bei der Vollkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva einer Tochtergesellschaft vollständig übernommen. Es sind folgende Schritte durchzuführen:
- Die Beteiligungen des Mutter-Unternehmens werden mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen aufgerechnet. Durch diese Kapitalkonsolidierung soll die bloße Addition der Einzelabschlusswerte vermieden werden und somit eine falsche Bilanz.
- Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Verbindlichkeiten und Forderungen herausgerechnet. Die Schuldenkonsolidierung ist unproblematisch soweit sich die Forderungen und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüberstehen. Ist dieses nicht der Fall muss eine erfolgswirksame Verrechnung über die GuV erfolgen.
- Bei der Zwischenergebniselimimierung werden dann die konzerninternen Lieferungen und Leistungen herausgerechnet. Auf diese Weise werden Gewinne und Verluste, die durch Geschäfte der Mutter und Töchter untereinander entstanden sind, nicht mit einbezogen.
- Den Aufwendungen eines Konzernunternehmens stehen zum Teil gleich lautende Erträge des anderen Konzernunternehmens gegenüber. Um keinen falschen Eindruck des Gesamtumsatzes zu vermitteln, sind diese Aufwendungen und Erträge zu saldieren. (Aufwands- und Ertragskonsolidierung).
- Außerdem müssen die latenten Steuern angepasst werden, soweit diese konsolidierungsbedingten Ansatzveränderungen temporärer Natur sind.
Bei der Quotenkonsolidierung werden entsprechend der Beteiligungsquote die jeweiligen Jahresabschlussposten in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Bewertung nach der Equity-Methode ist vorzunehmen, wenn ein Unternehmen als assoziiertes Unternehmen aufzufassen ist. Hierbei hat das Mutter-Unternehmen nur einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Tochterunternehmens.
Abschließend lässt sich festhalten, dass der Konzernabschluss eine wesentliche Ergänzung zu den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen ist. Jedoch kann er diese nicht ersetzen, da er durch die vorgenommenen Konsolidierungen oft nur einen informativen Charakter hat und keine Auskunft bezüglich Gewinnausschüttungen oder Besteuerungen geben kann. Dieses ist besonders auf die vielfältigen Rechtsbeziehungen, an die die rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen gebunden sind, zurückzuführen.
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