Bei Unternehmensgründungen ist die Wahl der Rechtsform eine wichtige Entscheidung. Von der Rechtsform ist beispielsweise abhängig, wie leicht sich neues Kapital beschaffen lässt oder wie weit die Haftung der Gesellschafter reicht.
Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Im Folgenden sollen die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Gesellschaftsarten dargestellt werden.
| Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft | |
| Art | Natürliche Personen | Juristische Personen |
| Haftung | Unbeschränkt | Beschränkt |
| Besteuerung | Jeder Gesellschafter zahlt einzeln |
über Körperschaftssteuer |
| Leitung | grundsätzl. jeder Gesellschafter | Leitung über bestimmte Gremien, z.B. Vorstand |
| Handelsregister | Eintrag in Abteilung A | Eintrag in Abteilung B |
Beispiele für Personengesellschaften
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Der eingetragene Kaufmann (e.K) ist eine Einzelgesellschaft, die ebenfalls wie eine Personengesellschaft behandelt wird.
Beispiele für Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)