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Unterschied: Rückstellungen und Rücklagen

Rücklagen und Rückstellungen werden oft mit einander gleichgesetzt. Dabei gibt es aus gesetzlicher wie bilanzieller Sicht wesentliche Unterschiede.

Rücklagen werden aus Gewinnen gebildet und gehören zum Eigenkapital des Unternehmens. Die Bildung von Rücklagen ist bei Kapitalgesellschaften teilweise vorgeschrieben. Das Ziel ist, im Falle von Verlusten, das Kapital der Anteilseigner zu schützen. Ob ein Verlust tatsächlich eintritt oder nicht, ist dabei offen.

Bei Rückstellungen hingegen ist bekannt, dass in Zukunft eine Verbindlichkeit eintreffen wird. Der Fälligkeitszeitpunkt und die Höhe der Verbindlichkeit ist jedoch nicht bekannt. Beispiele für Rückstellung sind: Rückstellungen für Pensionszahlungen oder für Steuern. Rückstellungen werden in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen.

Merke:

Rücklagen:

  • zählen zum Eigenkapital.
  • werden für drohende Verluste gebildet, die aber nicht eintreten müssen.

Rückstellungen

  • zählen zum Fremdkapital
  • werden für Verbindlichkeiten zurückgelegt, die in der Zukunft eintreffen werden, Höhe und Zeitpunkt sind aber unbekannt

Sonderfall: Stille Rücklagen

Stille Rücklagen (auch stille Reserven genannt) bilden einen Sonderfall. Diese gehören ebenso wie „normale“ Rücklagen zum Eigenkapital, jedoch werden sie in der Bilanz nicht aufgeführt. Stille Rücklagen entstehen wenn Vermögensgegenstände (Aktivseite der Bilanz) unterbewertet werden, oder wenn Schulden (Passivseite der Bilanz) überbewertet werden. Die Differenz zwischen Buch- und tatsächlichen Wert bilden die stillen Reserven.

Schlagwörter: Rücklagen, Rückstellungen, Stille Rücklagen

Artikelname: Unterschied: Rückstellungen und Rücklagen

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1 Kommentar

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