Markteintrittsbarriere
Markteintrittsbarrien, teilsweise auch Marktschranke genannt, sind Hürden für Unternehmen, um auf einen Markt tätig zu werden. Die aktiven Markteilnehmer werden hingegen durch Markteintrittsbarrieren vor neuer Konkurrenz geschützt. Insofern stellen Markteintrittsbarrieren für bereits am Markt aktive Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil dar.
Beispiele für Wettbewerbsvorteile, die Konkurrenten am Markteintritt hindern können:
- Hohe Investitionen sind für einen Markteintritt nötig (z.B. Kauf von Patenten oder Maschinen)
- Am Markt aktive Unternehmen verfügen über überlegene Produktionsverfahren (Knowhow)
- Am Markt aktive Unternehmen besitzen Vorteile in der Beschaffung von Resourcen (z.B. Rohstoffe, Arbeitskräfte)
Das Gegenteil einer Markteintrittsbarriere ist die Marktaustrittsbarriere, auch Marktaustrittsschranke genannt.
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