Risikomanagement – Scientific Abstract
Dies ist ein Scientifc Abstract (Zusammenfassung wissenschaftlicher Quellen) mit dem Thema „Risikomanagement“. Das Abstract wurde von Dominik Breitkreutz (FOM Essen) zur Verfügung gestellt.
Gute Unternehmensführung beinhaltet den verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken, die sich aus der Unternehmung ergeben. Eine frühzeitige Erkennung von möglichen Risiken, deren Eintreten die Existenz des Unternehmens gefährden können, ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.
Risiken sind mit jeder unternehmerischen Tätigkeit verbunden. Um diesen Risiken entgegen wirken zu können, sollten im Rahmen des Risikomanagements bereits bestehende (reale), verdeckt vorhandene (latente) oder in der Zukunft mögliche (potentielle) Risiken systematisch erkannt, analysiert und bewertet werden.
Die Phase der Identifizierung aktueller und zukünftiger Risiken stellt den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar. Ein mögliches Instrument zur Identifikation von Risiken sind Analysen, wobei sowohl die interne Unternehmenssituation als auch das Unternehmensumfeld in die Betrachtung einbezogen werden sollte (Unternehmens- & Umfeldanalyse).
Um den Einfluss auf die Unternehmung abschätzen zu können, müssen die identifizierten Risiken analysiert und bewertet werden. Hier wird in der Regel zuerst festgelegt, welche Risiken vernachlässigt werden können und welche von großer, oder sogar existenzbedrohender Bedeutung sind. Im Rahmen der Risikobewertung, dessen Ziel es ist, das Ausmaß des einzelnen Risikos zu ermitteln, wird dann die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche Schadenshöhe ermittelt.
Durch das 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) und der damit verbundenen Änderung des Aktiengesetzes (AktG) wird die Notwendigkeit eines Risikomanagements unterstrichen. In § 91 II AktG heißt es:
„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzuführen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“
Gemäß § 43 I GmbHG ist das Risikomanagement auch Bestandteil der Sorgfaltspflicht eines jeden GmbH-Geschäftsführers. Am Beispiel des staatseigenen Deutsche Bahn-Konzerns werden die Grundsätze des Risikomanagements von der Konzernleitung vorgegeben und konzernweit umgesetzt. Im Rahmen einer systematischen Früherkennung wird dem Vorstand und Aufsichtsrat quartalsweise berichtet. Für kurzfristig auftretende, wesentliche Risiken besteht eine unmittelbare Berichtspflicht. Das Risikomanagement der Deutschen Bahn AG umfasst eine Kategorisierung und Klassifizierung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und wird vom Konzerncontrolling koordiniert.
Neben Großkonzernen hat jedoch auch der Mittelstand inzwischen erkannt, dass ein Ausbau des Risikomanagements erforderlich ist. In einer Studie mehrerer Unternehmensberatungsgesellschaften gaben 81% der befragten mittelständischen Unternehmen an, zukünftig mehr in das Risikomanagement investieren zu wollen, um Risiken besser steuern zu können.
In wirtschaftswissenschaftlicher Literatur wird kontrovers diskutiert, welche konkreten Anforderungen an den Vorstand eines Unternehmens gestellt werden. Einigkeit besteht nur insoweit, dass Risikofrüherkennung als eine grundlegende Pflicht der Geschäftsleitung angesehen wird. Als Fazit lässt sich festhalten, dass ein funktionierendes Risikomanagement für ein Unternehmen enorm wichtig und als Chance zu sehen ist. Nur wer Gefahren inner- und außerhalb der Unternehmung rechtzeitig erkennt und optimiert, verschafft sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
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