Do 17. Apr 2014, 11:45
Super, vielen Dank Alisa!
Hier noch die drei fehlenden Lösungen:
Frage 6: Wann liegt ein Eigenschaftirrtum hinsichtlich einer Eigenschaft einer Person vor?
1. Es muss sich bei der Eigenschaft um Merkmale handeln, die der Person für eine gewisse Dauer anhaften oder sie charakterisieren.
2. Ein solcher Irrtum liegt nur vor, wenn die Eigenschaft verkehrswesentlich ist.
3. Wenn sie in unmittelbarer spezifischer Beziehung zum jeweiligen Inhalt des Rechtsgeschäfts steht.
Frage 8: Die Verjährung...
1. ...ist eine Einrede.
2. ...begründet ein Leistungsverweigerungsrecht.
Frage 32: Nach welchen Kriterien kann man bestimmen, ob nach der Art des Betriebes kaufmännische Einrichtungen erforderlich sind?
1. Vielfalt der Geschäftsbeziehungen
2. Zahl der Beschäftigten
3. Teil- und Ratenzahlungen
4. Komplexität der Geschäftsvorfälle