Neuerung zum Thema Lernfortschrittskontrolle (LFK) zum SS 2015
"Sehr geehrte Studierende,
bitte beachten Sie, dass zum SS 2015 für alle Bachelor-Studiengänge eine Änderung zum Thema Lernfortschrittskontrolle (LFK) in Kraft getreten ist.
Bisher galt für die LFK eine Bestehenspflicht, um zur Klausur zugelassen zu werden. Diese Pflicht entfällt ab SS 2015 und wird durch eine reine Bearbeitungspflicht ersetzt. Das bedeutet für Sie, dass die LFK als Instrument zur Lernprozessbegleitung und Selbstkontrolle weiterhin bestehen bleibt, hiermit aber keine Bestehenspflicht mehr verbunden ist. So wird die LFK weiterhin zum Zwecke der eigenständigen Lernkontrolle genutzt und ermöglicht die Überprüfung des eigenen Lernstands in Vorbereitung auf die Klausur. Die LFK-Inhalte werden kontinuierlichen Optimierungsprozessen unterzogen, um einen größtmöglichen Bezug zu den Vorlesungsinhalten zu gewährleisten.
Am Bearbeitungsprozess der Lernfortschrittskontrolle ändert sich für Sie nichts. Sofern Sie alle Fragen der Lernfortschrittskontrolle bearbeitet und hochgeladen haben, erhalten Sie die gewohnte Anzeige bezüglich der erreichten Prozent. Im Studienbuch wird ab sofort ein „teilgenommen“ vermerkt.
Sie haben die Möglichkeit, die Lernfortschrittskontrolle erneut zu bearbeiten, um so Ihren Lernprozess und die Entwicklung nachzuvollziehen. Die Versuche sind dabei nicht mehr beschränkt, Sie können die Lernfortschrittskontrolle somit so häufig bearbeiten, wie Sie es wünschen.
Bitte beachten Sie, dass die LFK weiterhin bis 10 Tage vor der Klausur im entsprechenden Modul bearbeitet werden muss, damit Sie sich zur Klausur anmelden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Studienorganisation"
bitte beachten Sie, dass zum SS 2015 für alle Bachelor-Studiengänge eine Änderung zum Thema Lernfortschrittskontrolle (LFK) in Kraft getreten ist.
Bisher galt für die LFK eine Bestehenspflicht, um zur Klausur zugelassen zu werden. Diese Pflicht entfällt ab SS 2015 und wird durch eine reine Bearbeitungspflicht ersetzt. Das bedeutet für Sie, dass die LFK als Instrument zur Lernprozessbegleitung und Selbstkontrolle weiterhin bestehen bleibt, hiermit aber keine Bestehenspflicht mehr verbunden ist. So wird die LFK weiterhin zum Zwecke der eigenständigen Lernkontrolle genutzt und ermöglicht die Überprüfung des eigenen Lernstands in Vorbereitung auf die Klausur. Die LFK-Inhalte werden kontinuierlichen Optimierungsprozessen unterzogen, um einen größtmöglichen Bezug zu den Vorlesungsinhalten zu gewährleisten.
Am Bearbeitungsprozess der Lernfortschrittskontrolle ändert sich für Sie nichts. Sofern Sie alle Fragen der Lernfortschrittskontrolle bearbeitet und hochgeladen haben, erhalten Sie die gewohnte Anzeige bezüglich der erreichten Prozent. Im Studienbuch wird ab sofort ein „teilgenommen“ vermerkt.
Sie haben die Möglichkeit, die Lernfortschrittskontrolle erneut zu bearbeiten, um so Ihren Lernprozess und die Entwicklung nachzuvollziehen. Die Versuche sind dabei nicht mehr beschränkt, Sie können die Lernfortschrittskontrolle somit so häufig bearbeiten, wie Sie es wünschen.
Bitte beachten Sie, dass die LFK weiterhin bis 10 Tage vor der Klausur im entsprechenden Modul bearbeitet werden muss, damit Sie sich zur Klausur anmelden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Studienorganisation"
LG AJ