LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

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JoernMS

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FOM Münster

Business Administration

Studienstart: WS 2013

Beitrag Mo 16. Sep 2013, 13:36

LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Hallo zusammen,

mit der beigefügten Lösung habe ich 92,5% erreicht. Die falsch beantworteten Fragen: 3, 17, 35 sind nicht im Post enthalten.

Frage 1 von 40: Welchen Umfang hat die Prokura?

Der Prokurist ist ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen Geschäften vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Der Prokurist ist ermächtigt, alle Arten von außergerichtlichen Geschäften vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Frage 2 von 40: Welche Bedeutung haben die Begriffe Verbraucher und Unternehmer in §§ 13 und 14 BGB?

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Berufstätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Unterscheidung dient der Abgrenzung von Verbrauchergeschäften zu Nicht- Verbrauchergeschäften.

Frage 4 von 40: Welche Voraussetzungen hat eine wirksame Stellvertretung?

Es gilt das Offenkundigkeitsprinzip.
Eine Stellvertretung ist generell nur wirksam, wenn die Stellvertretung zulässig ist.
Eine Stellvertretung ist nur wirksam, wenn im Rahmen der Vertretungsmacht gehandelt wird.
Für eine wirksame Stellvertretung muss eine eigene Willenserklärung abgegeben werden.

Frage 5 von 40: Sachmängel gewähren dem Käufer vorrangig:

einen Anspruch auf Nachbesserung
einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache

Frage 6 von 40: Welches sind die Bestandteile des subjektiven Tatbestands einer Willenserklärung?

Geschäftswille.
Erklärungsbewusstsein.
Handlungswille.

Frage 7 von 40: Verträge im Sinne des BGB

sind nur formbedürftig, wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht
müssen notariell beurkundet werden, wenn es sich um Grundstückskäufe handelt

Frage 8 von 40: Welche Arten der Störungen im Schuldverhältnis werden unterschieden?

Unmöglichkeit
Verletzung von Nebenpflichten
Schuldnerverzug
Schlechtleistung

Frage 9 von 40: Wann erlischt ein Angebot?

Fehlt eine Frist, dann erlischt ein Angebot unter Anwesenden, wenn der Empfänger des Angebots nicht sofort annimmt.
Hat der Antragende beim Angebot unter Abwesenden der anderen Partei keine Frist gesetzt, dann erlischt das Angebot, wenn der Antragende unter regelmäßigen Umständen nicht mehr mit dem Eingang der Antwort rechnen muss.
Der Antragende kann eine Frist zur Annahme bestimmen. Ohne Annahme erlischt das Angebot mit Fristablauf.
Das Angebot erlischt, wenn es abgelehnt oder nicht rechtzeitig angenommen wird.

Frage 10 von 40: Welche verschiedenen Grundtypen von Kaufleuten gibt es?

Kraft Rechtsscheins.
Kraft Rechtsform.
Kraft Gewerbebetriebs.

Frage 11 von 40: Eine „invitatio ad offerendum“

wird in der Regel in Schaufenstern und Zeitungsannoncen gesehen
ist im BGB nicht geregelt
stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar
ist unverbindlich
ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Frage 12 von 40: Fernabsatzverträge im Sinne des BGB

können durch Erklärung in Textform widerrufen werden
kommen immer zwischen Verbraucher und Unternehmer zustande, nicht zwischen Unternehmern
können durch Rücksendung der Sache widerrufen werden
können angefochten werden

Frage 13 von 40: Eine Willenserklärung

ist auf eine Rechtsfolge gerichtet
kann mündlich, schriftlich, per Mouse-Klick oder durch schlüssige Verhaltensweisen abgegeben werden

Frage 14 von 40: Vertretenmüssen ist notwendig für den Eintritt:

der Schadensersatzpflicht aus vorvertraglichem Verschulden (cic.)
des Schuldnerverzugs
der Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis

Frage 15 von 40: Unter welcher Voraussetzung ist ein Gewerbetreibender ohne Eintragung ins Handelsregister Kaufmann?

Wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
Wenn sein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist, § 1 II HGB.
Frage 16 von 40: Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Scheinkaufmannseigenschaft?

Der Dritte hat ein Wahlrecht, ob er sich auf die Scheinkaufmannseigenschaft berufen möchte.
Ein Scheinkaufmann ist kein Kaufmann im Sinne der §§ 1 – 6 HGB.
Er muss sich von gutgläubigen Dritten als Kaufmann behandeln lassen.
Die Scheinkaufmannseigenschaft wirkt nur zugunsten und nicht zulasten des gutgläubigen Dritten.

Frage 18 von 40: Welche Grundsätze gelten bei der Firmenbildung?

Firmenunterscheidbarkeit.
Firmenbeständigkeit.
Firmenwahrheit.

Frage 19 von 40: Was bedeutet das Offenkundigkeitsprinzip und gibt es Ausnahmen?

Eine Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip wird bei den "Bargeschäften des täglichen Lebens" gemacht
Das Offenkundigkeitsprinzip bedeutet, dass der Stellvertreter das Handeln für einen anderen deutlich machen muss
Eine Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip wird beim "Geschäft für den, den es angeht" gemacht

Frage 20 von 40: Welche Voraussetzungen müssen für jeden Schadensersatzanspruch aus § 280 I BGB erfüllt sein?

Wirksames Schuldverhältnis
Pflichtverletzung des Schuldners
Vertretenmüssen des Schuldners und Schaden beim Gläubiger
Leistungspflicht des Schuldners

Frage 21 von 40: Der Annahme- oder Gläubigerverzug ist die Obliegenheitsverletzung des Gläubigers. Welche Voraussetzungen für einen Gläubigerverzug sind zu beachten?

Möglichkeit der Leistung durch den Schuldner
Anbieten der Leistung
Nichtannahme durch den Gläubiger

Frage 22 von 40: Ein Verbrauchsgüterkauf

setzt Unternehmern Grenzen hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung der Gewährleistung
kann zwischen Unternehmern in ihrer Unternehmereigenschaft nicht stattfinden
erfasst nicht Grundstücksgeschäfte


Frage 23 von 40: Welche Arten der Stellvertretung gibt es?

Rechtsgeschäftliche Stellvertretung
Organschaftliche Stellvertretung
Direkte und indirekte Stellvertretung
Gesetzliche Stellvertretung

Frage 24 von 40: Allgemeine Geschäftsbedingungen

können unwirksam sein, ohne dass der Vertrag im Ganzen unwirksam ist
sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen

Frage 25 von 40: Wie kann eine juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen?

Organe sind u.a. der Vorstand einer AG oder der Geschäftsführer einer GmbH.
Die juristische Person handelt durch ihre Organe.
Für Vertragsverletzungen haftet die juristische Person.

Frage 26 von 40: Kann man Kaufmann sein, wenn man kein Gewerbe betreibt?

Nur nach § 6 HGB.

Frage 27 von 40: Warum ist der Kaufmannsbegriff für das Handelsrecht so wichtig?

Handelsrecht enthält gegenüber dem bürgerlichen Recht spezielle Vorschriften nur für Kaufleute.
Handelsrechtliche Vorschriften können grundsätzlich nur Anwendung finden, wenn mindestens eine Vertragspartei Kaufmann ist.
Das Handelsrecht folgt einem subjektiven System.

Frage 28 von 40: Das Schuldverhältnis erlischt,

wenn eine wirksame Erfüllungshandlung an den Gläubiger vorgenommen wird
wenn die Parteien einen Erlassvertrag schließen

Frage 29 von 40: Was ist der Unterschied zwischen Rechts- und Handlungsfähigkeit?

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Handlungsfähigkeit ist in die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit unterteilt.
Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich relevant zu handeln.
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Frage 30 von 40: Welche Aussagen zum Internationalen Privatrecht treffen zu?

Die Rom-I und Rom-II-Verordnung regeln das Internationale Privatrecht der Europäischen Union.
Das Internationale Privatrecht ist Kollisionsrecht.

Frage 31 von 40: Was versteht man unter dem Begriff der Firma?

Die Firma ist der Name des Kaufmanns.
Unter der Firma kann man verklagt werden.
Unter der Firma kann man klagen.
Mit der Firma tritt man im Rechtsverkehr auf.

Frage 32 von 40: Welcher der folgenden Begriffe ist der Oberbegriff?

Unternehmer.

Frage 33 von 40: Wann liegt ein Sachmangel vor?

Bei der Bestimmung der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen sind insbesondere Werbeäußerungen des Herstellers zu berücksichtigen.
Wenn die Kaufvertragsparteien keine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen haben, kommt es auf die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung an.
Die fehlerhafte Montage durch den Verkäufer und eine mangelhafte Montageanleitung werden als Sachmangel behandelt.
Maßgeblich für das Vorliegen eines Mangels ist, ob die Sache die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Frage 34 von 40: Der Stellvertreter

muss nach den gesetzlichen Voraussetzungen offenkundig handeln
kann grundsätzlich nicht nur eine Willenserklärung für einen anderen abgegeben, sondern auch empfangen
haftet dem Vertragsgegner als vollmachtloser Vertreter auf Erfüllung oder Schadensersatz

Frage 36 von 40: Der Widerruf

eines Vertrages ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
einer Willenserklärung ist möglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie dem Gegner zugegangen ist

Frage 37 von 40: Was ist ein Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein elektronisch geführtes Register.
Das Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten öffentlich geführtes Register.
Das Handelsregister enthält bestimmte rechtserhebliche Tatsachen, die im Handelsverkehr von Relevanz sind.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen aufgeteilt.

Frage 38 von 40: Wann liegt ein Eigenschaftsirrtum hinsichtlich einer Eigenschaft einer Person vor?

Wenn sie in unmittelbarer spezifischer Beziehung zum jeweiligen Inhalt des Rechtsgeschäfts steht
Ein solcher Irrtum liegt nur vor, wenn die Eigenschaft verkehrswesentlich ist
Es muss sich bei den Eigenschaften um Merkmale handeln, die der Person für eine gewisse Dauer anhaften oder sie charakterisieren.

Frage 39 von 40: Welchen Einfluss hat das Recht der Europäischen Union auf das bürgerliche Recht?

Den wichtigsten Einfluss auf das bürgerliche Recht haben die Richtlinien mit dem Ziel des Verbraucherschutzes.
Europäische Richtlinien haben zum Produkthaftungsgesetz geführt.
Die Vorschriften des BGB über Fernabsatzverträge erfolgten zur Umsetzung europäischer Richtlinien.
Europäische Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsland unmittelbar.

Frage 40 von 40: Welche Formen des Handelns im Interesse eines anderen sind von der Vertretung zu unterscheiden?

Abschlussvermittler vermitteln Verträge zwischen zwei Parteien, schließen aber selbst nicht ab.
Treuhändern wird die Rechtsmacht über Vermögensgegenstände zwecks eigener Ausübung übertragen. Sie handeln im eigenen Namen.
Boten überbringen oder empfangen nur fremde Willenserklärungen.
Gesetzliche Vermögensverwalter verwalten das Vermögen einer Person als Sachwalter.

Viel Erfolg!

Jörn

Mr. Ad

Beiträge: 99

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14


"Der Dualstudent" finanziert sich über Werbung. Danke für euer Verständnis:

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FleischWurst81

Beiträge: 1


FOM Berlin

BBA

Studienstart: WS 2013

Beitrag Mo 16. Sep 2013, 17:56

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Das Semester hat gerade angefangen und du hast die Lösung schon fast zu 100%

Bist du ein Genie?
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marlenchen

Beiträge: 1


FOM Berlin

International Management

Studienstart: WS 2013

Beitrag Fr 4. Okt 2013, 15:10

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Viel gibt es ja nicht mehr, aber zwei Lösungen kann ich noch für die 97,5% beitragen ;o)

Frage 17 Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Handelsgeschäft vor?
Betriebsbezogenheit
Geschäft im Sinne von § 343 I HGB
Kaufmannseigenschaft mindestens einer Partei

Frage 35 Nach welchen Kriterien kann man bestimmen, ob nach der Art des Betriebes kaufmännische Einrichtungen erforderlich sind?
Teil- und Ratenzahlungen
Zahl der Beschäftigten
Komplexität der Geschäftsvorfälle
Vielfalt der Geschäftsbeziehungen
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NIELYMA

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FOM Düsseldorf

International Management

Studienstart: WS 2013

Beitrag So 3. Nov 2013, 22:31

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Hallo zusammen und vielen Dank für die Ergebnisse, hat mir beim Vergleichen super geholfen und habe mit 95% bestanden.
Hab alles mal in Excel zusammengefasst, falls Interesse besteht. Nur Frage 3 ist hier leider noch offen, weil ich diese falsch beantwortet habe und mir unsicher bin.
Dateianhänge
LFK_Wirtschafts- und Privatrecht WS13.xlsx
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Caaalv

Beiträge: 1


FOM Dortmund

Business Administration

Studienstart: WS 2013

Beitrag Di 5. Nov 2013, 18:42

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Hallo Leute!

Vielen Dank für eure Mühe! Habe dank der Ergebnisse 90% erreicht! :)

LG
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Micha82

Beiträge: 1


FOM Leipzig

BA

Studienstart: WS 2013

Beitrag So 1. Dez 2013, 13:55

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Hallo,

Hier noch die Lösung zu Frage 3:

Die Verjährung...
- begründet ein Leistungsverweigerungsrecht
- ist eine Einrede

Viel Erfolg.
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clio17

Beiträge: 1


FOM Essen

Business Administration

Studienstart: WS2013

Beitrag Sa 7. Dez 2013, 15:04

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Hallo zusammen,

vielen Dank für die super Auflistungen.

Bringt bei Frage 3 die Verjährung nicht auch den Anspruch zum Erlöschen? :o

Hallo,

Hier noch die Lösung zu Frage 3:

Die Verjährung...
- begründet ein Leistungsverweigerungsrecht
- ist eine Einrede

Viel Erfolg.



Vielen Dank :D
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el Niño

Beiträge: 15


FOM Hannover

International Management

Studienstart: WS 2013

Beitrag Sa 28. Dez 2013, 17:58

Re: LFK Wirtschafts- und Privatrecht WS 2013/14

Nein, der Anspruch wird nicht zum (völligen) Erlöschen gebracht, da er z.B. durch Teilzahlung des Schuldners wieder aufleben kann.

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