Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)
Hallo!
Frage 21
Eine "invitatio ad offerendum"
- wird in der Regel in Schaufenstern und Zeitungsannoncen gesehen
- ist unverbindlich
- ist im BGB nicht geregelt
- stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar
- ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
--> 87,5 %
Frage 21
Eine "invitatio ad offerendum"
- wird in der Regel in Schaufenstern und Zeitungsannoncen gesehen
- ist unverbindlich
- ist im BGB nicht geregelt
- stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar
- ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
--> 87,5 %