LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)

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ahü

Beiträge: 3


Beitrag Do 1. Nov 2012, 12:43

Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)

Hallo!

Frage 21

Eine "invitatio ad offerendum"
- wird in der Regel in Schaufenstern und Zeitungsannoncen gesehen
- ist unverbindlich
- ist im BGB nicht geregelt
- stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar
- ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

--> 87,5 %

Mr. Ad

Beiträge: 99

Re: Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)


"Der Dualstudent" finanziert sich über Werbung. Danke für euer Verständnis:

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Hallo118

Beiträge: 1


Beitrag Fr 2. Nov 2012, 23:24

Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)

Hallo zusammen,
meine Lösung zu
Frage 13 von 40: Der Stellvertreter
*muss nach den gesetzlichen Voraussetzungen offenkundig handeln
*haftet dem Vertragsgegner als vollmachtloser Vertreter auf Erfüllung oder Schadensersatz
*kann grundsätzlich nicht nur eine Willenserklärung für einen anderen abgegeben, sondern auch empfangen
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Mithriel

Beiträge: 1


Beitrag Di 6. Nov 2012, 15:21

Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)

Hallo, noch einige Ergänzungen:

Frage 3 von 40: Ein Verbrauchsgüterkauf
-kann zwischen Unternehmern in ihrer Unternehmereigenschaft nicht stattfinden
- setzt Unternehmern Grenzen hinsichtlich der vertraglichen gestaltung der Gewährleistung
- erfasst nicht Grundstückskäufe

Frage 10 von 40: Verträge im Sinne des BGB
- müssen notariell beurkundet werden, wenn es sich um Grundstückskäufe handelt
- sind nur formbedürftig, wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht

-> 90 % =)
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DGT

Beiträge: 1


Beitrag So 11. Nov 2012, 19:20

Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)

zu 36:
wenn eine wirksame Erfüllungshandlung an den Gläubiger vorgenommen wird
wenn die Parteien einen Erlassvertrag schließen

--> 95%
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tutti

Beiträge: 2


Beitrag So 9. Dez 2012, 19:29

Re: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 2013)

Hallo,

eine Lösung kann ich auch noch beisteuern:
Aufgabe 36 von 40: Das Schuldverhältnis erlischt:
...wenn eine wirksame Erfüllungshandlung an den Gläubiger vorgenommen wird.
...wenn die Parteien einen Erlassvertrag schließen.

Damit sind 87,5% erreicht:.)
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Schlaubi

Beiträge: 1


Beitrag Fr 21. Dez 2012, 17:30

Lösung Frage 4: LFK Wirtschafts- & Privatrecht (WS 2012 / 20

4. Das Verbraucherschutzrecht im dt. Privatrecht (richtige Lsg.):

*...beruht häufig auf europarechtl. RV, die in nat. Recht umzusetzen sind.
*...wird häufiger durch Einräumung eines Widerrufsrechts in besonderen Vertragssituationen gewährleistet.
*...wurde in weiten Teilen in das BGB inkorporiert.
*...ist i.d.R. als zwing. Recht für den Unternehmer ausgestaltet.

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