Mi 2. Jan 2013, 22:38
Danke!
Kann noch vier richtige Lösungen beisteuern:
Frage 20 von 40: Eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
ist eine Personengesellschaft
kann nicht ins Handelregister eingetragen werden
Frage 23 von 40: Vertragliche Schuldverhältnisse können erlöschen
durch Ablauf einer vertraglich wirksam vereinbarten Befristung
durch den Tod einer Vertragspartei
durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung
durch Leistung an Erfüllungsstatt
Frage 26 von 40: Die Unmöglichkeit
kann sowohl beim Schuldner, als auch beim Gläubiger vorliegen
ist ein Fall der Leistungsstörung
Frage 33 von 40: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses
kann verwirken
kann nicht ausgeschlossen werden
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.