Lernfortschrittskontrolle Procedure Law (WS 2011)

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Student

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Beitrag Mo 3. Okt 2011, 23:59

Lernfortschrittskontrolle Procedure Law (WS 2011)

Hallo Leute,

hier ist die Lösung für das Fach Procedure Law (WS 2011).

Frage 1: Was sind Auswirkungen des Rechtstaatsprinzips (Art. 20 III Grundgesetz) im Strafprozessrecht?

-Gesetzlicher Richter, Art. 101 I, S. 2 GG
-Rechtliches Gehör, Art. 3 I GG
-Recht auf ein faires Verfahren (fair trial)
-Unschuldsprinzip, Art. 6 II MRK

Frage 2: Als verfassungsrechtlich im Sinn von §40 I im VwGO sind anzusehen?

-Der Streit zwischen Bundestag und Bundeskanzler über Richtlinien in der Politik.
-Der Streit zwischen einem Bundestagsabgeordneten und dem Bundespräsidenten über die Zulässigkeit einer Parlamentsauflösung
-Der Streit zwischen einer Fraktion und dem Bundestag darüber, ob die Nichtberücksichtigung der Fraktion bei der Besetzung eines Ausschusses zulässig ist.

Frage 3: Welche Bedeutung hat die Zustellung der Klage?

Habe ich leider falsch.

Frage 4: Welchem Zweck dient der Zivilprozess?

Habe ich leider falsch.

Frage 5: Welche Arten der Beschwerde gibt es?

-Sofortige Beschwerde.
-Weitere Beschwerde
-Einfache Beschwerde

Frage 6: Welche ordentlichen Rechtsbehelfe lassen sich unterscheiden?

-Revision
-Berufung
-Beschwerde

Frage 7: Was versteht man unter dem Verhandlungsgrundsatz?

-Es ist Aufgabe der Parteien die entscheidungserheblichen Tatsachen vor dem Gericht vorzutragen.
-Es obliegt den Parteien über den Feststellungsgrundsatz zu entscheiden.
-Es obliegt den Parteien den Streitstoff in den Prozess einzuführen.

Frage 8: Die Klagebefugnis nach §42 II VwGO ist gegeben bei der Klage?

-der Pfarrgemeinde, die als Folge der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für eine Gaststätte in unmittelbarer Nähe der Kirche eine Störung des Gottesdienstes befürchtet.
-des Nachbars des Bauherrn, der die Verletzung einer nachbarschaftsschützenden Vorschrift oder eine schwere und unerträgliche Beeinträchtigung der Grundstückssituation zu seinem Ungunsten befürchtet.

Frage 9: Welche Interaktionsmöglichkeiten kennt das Strafverfahren?

-Privatklage
-Nebenklage
-Klageerzwingungsverfahren

Frage 10: Welche Klagearten sind in der VwGO näher geregelt?

Habe ich leider falsch.


Frage 11: In welche Verfahrensphasen glieder sich der Strafprozess?

-Hauptverfahren
-Zwischenverfahren
-Erkenntnisverfahren
-Nebenverfahren
-Ermittlungsverfahren
-Vollstreckungsverfahren

(Alle Antworten sind richtig).

Frage 12: Was besagt das Akkusationsprinzip?

-Als Tat gilt nach dem strafprozessualen Tatbegriff das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet.
-Das Gericht ist zur Untersuchung einer Strafttat nur befugt, wenn zuvor Anklage erhoben wurde, §151 StPO
-Das Gericht ist bei seiner Untersuchung an die in der Anklage bezeichnete Tat gebunden, §115 I, 264 I StPO

Frage 13: Welches sind die wichtigsten Verfahrensgrundsätze?

-Konzentrationsmaxime
-Verhandlungsgrundsatz
-Dispositionsmaxime

Frage 14: Welches sind die besonderen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?

-Die vorherige Durchführung eines Vorverfahrens oder Zulässigkeit gemäß §75 VwGO.
-Der angegriffene bzw. begehrte Akt muss ein Verwaltungsakt sein im Sinne §35 VwVfG sein.
-Die behauptete Rechtsverletzung (sog. Klagebefugnis).
-Einhaltung der Klagefrist bzw. Klageerhebung vor Klageverjährung.

Frage 15: Was besagt das Legalitätsprinzip?

-Es ist die rechtliche Pflicht der Staatsanwaltsschaft, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten (dem sog. Anfangsverdacht) Ermittlungen aufzunehmen.
-Zweck des Legalitätsprinzips ist es, die Verfolgung jeder Straftat ohne Ansehen der Person des Täters sicherzustellen.
-Die Strafverfolgungsbehörde ist aus Zweckmäßigkeitserwägungen zum Absehen von der Strafverfolgung berechtigt.
-Wenn sich die ANhaltspunkte zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichten, hat die Staatsanwaltsschaft Anklage zu erheben.

So, der Rest folgt morgen :-)

Mr. Ad

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Re: Lernfortschrittskontrolle Procedure Law (WS 2011)


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Student

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Beitrag Mi 5. Okt 2011, 23:20

Re: Lernfortschrittskontrolle Procedure Law (WS 2011)

Frage 16: Was besagt der Untersuchungsgrundsatz?

-Mit den Absprachen in Strtrafverfahren wird dem Untersuchungsgrundsatz nicht genüge getan.
-Unabhängig von Beweisanträgen stellen sie Ermittlungen zur Wahrheitsfindung an.
-Die Staatsanwalschaft und das Gericht sind verpflichtet, das wirkliche Geschehen von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären.

Frage 17: Welche Rechte hat der Zeuge?

-Zeugenbeistand
-Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen
-Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen
-Auskunftsverweigerungsrecht
-Eidesverweigerungsrecht

(Alle Antworten sind richtig).

Frage 18: Welches sind die parteibezogenen Prozessvoraussetzungen?

-Postulationsfähigkeit.
-Prozessführungsbefugnis.
-Parteifähigheit, §50 ZPO.
-Prozessfähigheit, §50 ZPO.

Frage 19: Welche Gerichtsbarkeiten existieren gleichrangig neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit?

-Die Arbeitsgerichtbarkeit
-Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
-Die Finanzgerichtsbarkeit
-Die Sozialgerichtsbarkeit

Frage 20: Welche Pflichten hat der Zeuge?

-Auch Angaben zur Person sind Gegenstand der Vernehmung.
-Der Zeuge ist verpflichtet wahrheitsgemäß zum Gegenstand der Vernehmung auszusagen.
-Der Zeuge hat Erscheinungspflicht. Der Zeuge muss vor dem Richter und der Staatsanwaltschaft erscheinen.
-Die Aussagepflicht entfällt, wenn der Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht- oder Auskunftskunftsverweigerungsrecht hat.

Frage 21: Wie unterscheidet sich die Stellung des Staatsanwaltes von der des Richters?

-Staatswälte stehen Richtern in Vorbildung und Befähigung gleich.
-Es gibt keinen "gesetzlichen Staatsanwalt".
-Anders als die Richter haben die Staatsanwälte in einer hierachischen Organisation Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen.
-Leiter von Staatsanwaltschaften und deren Vertreter haben das Recht zur Devolution und Substitution.

Frage 22: Was bedeutet formelle Rechtskraft?

-Der Eintritt der formellen Rechtskraft ist Voraussetzung für die Vollstreckung.
-Die Rechtskraft eines Urteils bedeutet grundsätzlich Endgültigkeit und Maßgeblichkeit der gefällten Entscheidung.
-Es gibt absolute und relative Rechtskraft.
-Die formelle Rechtskraft tritt ein, wenn das Urteil mit einem ordentlichen Rechtsmittel (Berufung, Revision) nicht mehr angegriffen werden kann.

Frage 23: Wann gewähren die Verwaltungsgerichte Rechtschutz?

-In allen öffentlichen-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht irgendeinen anderen Rechtszweig zugewiesen sind.

Frage 24: Welchen Zweck hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit vor allem?

-Rechtsschutz der Bürger
-Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

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