FOM- Abbruch

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patrick2701

Beiträge: 2


FOM Bonn

Wirtschaftsinformatik

Beitrag Sa 3. Jan 2015, 19:52

FOM- Abbruch

Hallo Zusammen,
ich muss aus gesundheitlichen Gründen leider mein Studium an der FOM abbrechen. Wisst ihr das Datum bis wann ich das noch abbrechen kann, damit ich nach dem laufenden Semester aufhören kann? Ich hatte die FOM mal angeschrieben, die haben mir auch ne Mail geschickt habe die nur leider gelöscht :/. Ich habe da den 17.01.2015 im Kopf. Ist das der Termin? Wenn ja könnt ihr mir noch kurz schreiben wohin ich die "Kündigung" schicken muss?

Vielen Dank

Mr. Ad

Beiträge: 99

Re: FOM- Abbruch


"Der Dualstudent" finanziert sich über Werbung. Danke für euer Verständnis:

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pepperminz

Beiträge: 4


FOM Dortmund

business administration

Studienstart: SS 2012

Beitrag Di 6. Jan 2015, 11:32

Re: FOM- Abbruch

Hallo,

ich bin mir nicht 100% sicher, aber auf jeden Fall vor Ende des Semesters musst zu gekündigt haben! Ich würde einfach schreiben, dass du zum nächsten Semester aufhören willst (zum nächstmöglichen Zeitpunkt) und die dir das bitte schriftlich bestätigen sollen... Ansonsten ruf ihn der Studienberatung an...
Aber da du ja eh weißt, dass du kündigen willst, mach es doch sofort, da läufst du nicht Gefahr, dass es zu spät ist?!
Und die Adresse ist die in Essen...

LG
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Loori

Beiträge: 1


FOM Aachen

Business Administration

Studienstart: SS14

Beitrag So 11. Jan 2015, 21:50

Re: FOM- Abbruch

Hallo Patrick,

wir stecken gerade in einer ziemlich ähnlichen Situation. Ich habe auch überlegt ein Urlaubssemester wegen Krankheit einzulegen, versuche mein Studium jetzt aber neben der Krankheit so gut wie machbar durchzuziehen (leichte Abwechslung zu Studium + Beruf ;) ).
Ich habe mich ziemlich direkt nach der Diagnose mit unserer Studienberatung zusammengesetzt und das war sehr hilfreich, als Gedankenstütze zu dem Gespräch wurde mir dann noch einmal eine nette Email mit den wichtigsten Infos geschickt, ich kopiere dir mal die wichtigsten Stichpunkte:

Kündigung:
Sie haben die Möglichkeit zu jedem Semesterende mit einer 6-wöchigen Frist das Studium zu kündigen.
Bei Wiedereintritt bekommen Sie die bis dahin abgeschlossenen Module und die bisher geleisteten Gebühren
Gutgeschrieben und verrechnet. Ggfs. Würde sich durch ein „Aussetzen“ das Zeitmodell ändern, aber hier
Können wir auch manuell anpassen.

Härtefallregelung
Über die Härtefallregelung haben Sie die Möglichkeit, mit bis zu 80%iger Minderung der Gebühren ein sofortiges
Studienende zu erwirken. Hierbei benötigen wir ein Attest, welches nachweist, dass Sie studierunfähig sind. Bei
Widereintritt müssten jedoch die im Rahmen der Härtefallregelung erlassenen Gebühren nachgezahlt werden.

Urlaubssemester:
Sie haben die Möglichkeit maximal 2 Urlaubssemester hinter einander zu beantragen. Hierbei bestimmen Sie
Vorab den Zeitraum Ihrer Abwesenheit, sind für Prüfungsleistungserbringung gesperrt und setzen nach spätestens
Einem Jahr das Studium fort. Eine Kündigung nach dem Urlaubssemester ist nicht möglich, d.h. die Vertragslaufzeit
verlängert sich. Während des US zahlen Sie keine Gebühren.

Indiv. Studienverlauf
Sie studieren wie gehabt und schauen, ob Sie die Prüfungen zum regulären, oder zum Nachschreibtermin erbringen
Können. Sollten Sie in großen Zeitverzug geraten und das Gefühl haben, dass alles „zu viel wird“, sprich: Sie zu viele
Klausuren wiederholen müssten. Dann kann eine „freiwillige Rückstufung“ beantragt werden.


Ich hoffe dir hilft das was. Und alles Gute für dich!!

Loori

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