Besteuerung von Übertragungsvorgängen SS 2014
Hallo,
bis jetzt habe ich leider nur 13% Wenn noch jemand weiterhelfen kann, wäre das super.
Vielen Dank
1)Bei welchen Einkünften handelt es sich um Gewinneinkünfte?
- Einkünfte gem. §17 EStG
- Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft
- Veräußerungsgewinne gem. §16 EStG
- Veräußerungsgewinne gem. §18 EStG
2) Welche Aussagen zum Veräußerungsgewinn sind zutreffend?
- Veräußerungsgewinne im Bereich der gewerblichen Einkünfte unterliegen grds. der Gewerbesteuer
- Ein Veräußerungsgewinn kann ggf. einkommensteuerfrei sein
- Ein Veräußerungsgewinn kann auch von einer Kapitalgesellschaft erzielt werden
5) Welche Personen können den Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG erhalten?
- Der 72 jährige Franz Honiger aus Gelsenkirchen
- Die dauernd berufsunfähige ledige 52 jährige Erna B. aus Köln
- Der 82 jährige Rentner Anton B. aus Berlin
10) Zu welchen Einkünften gehören die Einkünfte aus §23 EStG?
- Überschusseinkünften
- Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Einkünften aus §22 EStG
13) Welche Vorraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Veräuerungsgewinn dem § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterworfen werden kann?
- Bei dem Grundstück muss es sich um Privatvermögen handeln
- Der Gewinn darf nicht einer Gewinnenkunftsart zugeordnet werden können (z.B. Veräußerung eines Betriebsgundstücks)
- Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb
37)Welche Aussagen treffen hinsichtlich eines Testamentes zu?
- Ein Testament kann dme Erben Auflagen machen
- Ein Testament kann verschiedene Bedingungen enthalten
- Testamente düfen nur von natürlichen Personen errichtet werden
52) Welche Aussagen hinsichtlich der Entstehung der Erbschaftsteuer sind zutreffendß
- Die Steuer entsteht im Zeitpunkt des Todes
- Die Steuer entsteht bei Grundstücksschenkung mit Auflassungserklärung
- Die Steuer entsteht mit Ausführung der Schenkung
59) Welche Aussagen im Zusamenhang mit dem Steuersatz sind zutreffen?
- Die Steuersätze wurden ab 2009 stark vereinfacht
bis jetzt habe ich leider nur 13% Wenn noch jemand weiterhelfen kann, wäre das super.
Vielen Dank
1)Bei welchen Einkünften handelt es sich um Gewinneinkünfte?
- Einkünfte gem. §17 EStG
- Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft
- Veräußerungsgewinne gem. §16 EStG
- Veräußerungsgewinne gem. §18 EStG
2) Welche Aussagen zum Veräußerungsgewinn sind zutreffend?
- Veräußerungsgewinne im Bereich der gewerblichen Einkünfte unterliegen grds. der Gewerbesteuer
- Ein Veräußerungsgewinn kann ggf. einkommensteuerfrei sein
- Ein Veräußerungsgewinn kann auch von einer Kapitalgesellschaft erzielt werden
5) Welche Personen können den Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG erhalten?
- Der 72 jährige Franz Honiger aus Gelsenkirchen
- Die dauernd berufsunfähige ledige 52 jährige Erna B. aus Köln
- Der 82 jährige Rentner Anton B. aus Berlin
10) Zu welchen Einkünften gehören die Einkünfte aus §23 EStG?
- Überschusseinkünften
- Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Einkünften aus §22 EStG
13) Welche Vorraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Veräuerungsgewinn dem § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterworfen werden kann?
- Bei dem Grundstück muss es sich um Privatvermögen handeln
- Der Gewinn darf nicht einer Gewinnenkunftsart zugeordnet werden können (z.B. Veräußerung eines Betriebsgundstücks)
- Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb
37)Welche Aussagen treffen hinsichtlich eines Testamentes zu?
- Ein Testament kann dme Erben Auflagen machen
- Ein Testament kann verschiedene Bedingungen enthalten
- Testamente düfen nur von natürlichen Personen errichtet werden
52) Welche Aussagen hinsichtlich der Entstehung der Erbschaftsteuer sind zutreffendß
- Die Steuer entsteht im Zeitpunkt des Todes
- Die Steuer entsteht bei Grundstücksschenkung mit Auflassungserklärung
- Die Steuer entsteht mit Ausführung der Schenkung
59) Welche Aussagen im Zusamenhang mit dem Steuersatz sind zutreffen?
- Die Steuersätze wurden ab 2009 stark vereinfacht