Börsengang / Initial Public Offering

Um große Mengen Eigenkapital zu Akquirieren bietet sich für ein Unternehmen der Börsengang an. Im engeren Sinne geschieht dies durch die Annahme der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG). Der erstmalige Börsengang wird auch IPO (Initial Public Offering) genannt. Allerdings kann durch gesetzliche Regelungen nicht jedes Unternehmen an die Börse gehen. Welche Unternehmen sind börsenreif? Im Aktien- und Börsenzulassungsgesetz sind Bedingungen für einen Börsengang formuliert. Im folgenden sind die wichtigsten dieser Bedingungen gelistet: Ablauf eines Börsenganges Folgende Schritte sind für einen Börsengang notwendig:
  1. Auswahl der Berater, die beim Börsengang unterstützen sollen
  2. Annahme der Rechtsform AG
  3. Unternehmensanalyse (bspw. wie viele Aktien sollen ausgegeben werden?)
  4. Auswahl des Börsenplatzes (je nach Standort gibt es unterschiedliche Eintrittsbarrieren)
  5. Aktienherkunft (eine Eigendarstellung des Unternehmens / Erfolgsgeschichte / Positives Image stärken. Dies benötigt zeitlichen Vorlauf, damit diese Informationen sich am Markt herumsprechen.
  6. Aktiengestaltung (z.B. Stammaktien, Stückaktien, Namensaktien)
  7. Marketing & Bookbilding (soll den Wert der Aktie schätzen und einen Ausgabepreis festlegen)
  8. Zuteilung der Aktien
Motive für einen Börsengang Motive gegen einen Börsengang

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