LFK Grundlegendes Steuerrecht II WS 2014

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Belle muk

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FOM Dortmund

Steuerrecht

Studienstart: B.A.

Beitrag So 9. Nov 2014, 19:11

LFK Grundlegendes Steuerrecht II WS 2014

Grundlegendes Steuerrecht ii - 2014 WS:

45 % Insgesamt:

1. Wer erhebt und vollstreckt die GeSt.?
- Die Gemeinde, in der der Betrieb liegt

2. In welchen der Fälle, kommt für Anteile der Kapi i. d. R. das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Anwendung?
- GmbH mit seit Jahre konstanten Anteilsquoten der Gesellschafter
- Ausländische Kapi mit seit Jahren konstanten Anteilsquoten der Gesellschafter

6. Welche Aussage zur gewerbesteuerlichen Steuermesszahl sind richtig?
- Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 %

8. Welche Aussagen zur Bewertung von Rückstellungen in der Steuerbilanz sind richtig?
- Im Zusammenhang mit dem Rückstellungsgrund zu erwartende wirtschaftliche Vorteile sind wertmindernd berücksichtigt
- Bei Bewertungen von Rückstellungen für Sachleistungensverpflichtungen sind auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einzubeziehen.
- Pensionsrückstellungen sind mit Teilwert der Pensionsverpflichtung zu bewerten.

9. Welche Aussage zum Gewerbesteuerhebesatz sind richtig?
- Der Gewerbesteuerhebesatz muss mind. 200 % betragen
- Jede Gemeinde legt ihren eignen Gewerbesteuerhebesatz fest.

13. Welche Kürzungen sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrages vorzunehmen?
- Kürzung 1,2 % des Einheitswertes des zum BV des U. gehörenden Grundbesitz, sofern er nicht von der Grundsteuer befreit ist.
- Kürzung um den Teil des steuerlichen Gewinns, der auf ausländischer Betrieben entfällt
- Kürzung um die Anteile am Gewinn einer inländischen Personengesellschaft

14. Welche Hinzurechnungen sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrages vorzunehmen?
-Hinzurechnung der Anteile am Verlust einer inländischen Personengesellschaft

15. Was ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Kapitalgesellschaft?
- Der Gewerbeertrag

17. Welche der nachfolgenden Aussagen zum Bewertungsgesetzt sind zutreffend?
- Das BewG enthält auch Bewertungsregelungen, die für die Grunderwerbsteuer relevant sind.
- Das BewG enthält auch Bewertungsregelungen, die für die EKSt relevant sind.
- Die nach dem Bewertungsgesetzt ermittelten Werte sind für unterschiedliche Steuerarten relevant.
- Das Bewertungsgesetzt enthält auch Bewertungsregelungen, die für die Gewerbesteuer relevant sind.

18. Welche Positionen gehören zum AV?
-Grund und Boden
-Finanzanlagen
-Fuhrpark
-Immaterielles Vermögen

19. Welche der nachfolgenden Aussagen bezgl. der allem. Bewertungsvorschriften des BewG sind zutreffend?
- Sie gelten grundsätzlich auch für die Erbschaftssteuer
- Sie gelten grundsätzlich auch für die Grundsteuer
Sie gelten nicht, wenn in den Einzelsteuergesetzten besondere Bewertungsvorschriften enthalten sind.

20. Für welche Steuerarten ist der Einheitswert eines Grundstückes relevant?
- Gewerbesteuer
-Grundsteuer
-Erbschaftssteuer

21. Welche Geschäftsvorfälle erhöhen die Bilanzsumme der Steuerbilanz
- Erwerb eines Betriebsgrundstücks auf Ziel
- Einlage von Bargeld

22. Welche der nachfolgenden Aussagen zum Teilwert treffen zu?
- Der Begriff des TW ist im EKStG geregelt
- Bei Ermittlung des TW ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt
- Der TW kann sowohl über als auch unter dem Nettoveräußerungspreises liegen

24. Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren sind in der Steuerbilanz zulässig?
-LifO
-Durchschnittswert

27. Welche WG werden dem Grundvermögen zugerechnet, soweit kein luf Vermögen und kein Betriebsgrundstück vorliegt?
- Gebäude
- Wohnungseigentum
- Grund und Boden

30. Welche der folgenden Aussagen zur Feststellung von Einheitswerten sind zutreffend?
- Der Einheitswertbescheid ist ein Grundlagenbescheid
- Die Einheitswertbescheide werden gesondert festgestellt
- Einheitswerte werden für inländische Grundstücke festgestellt
- Die letzte Hauptfeststellung erfolgte zum 1.1.1964

31. Welche Bewertungsverfahren sieht das Bewertungsgesetzt für die Bewertung von Immobilien vor?
- Ertragswert
- Sachwert
- Vergleichswert

Benötige noch dringend ein paar andere Lösungen, damit ich die LFK abschließen kann. Für eure Hilfe vorab vielen Dank!

Beste Grüße
B

Mr. Ad

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Re: LFK Grundlegendes Steuerrecht II WS 2014


"Der Dualstudent" finanziert sich über Werbung. Danke für euer Verständnis:

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Liuba

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FOM Bremen

Steuerrecht

Studienstart: WS2013

Beitrag Di 2. Dez 2014, 22:08

Re: LFK Grundlegendes Steuerrecht II WS 2014

Frage 2 von 40: In welchem der folgenden Fälle kommt für Anteile an einer Kapitalgesellschaft in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Anwendung?

Ausländische Kapitalgesellschaft mit seit Jahren konstanten Anteilsquoten der Gesellschafter
GmbH mit seit Jahren konstanten Anteilsquoten der Gesellschafter

Frage 5 von 40: Für welche Posten besteht in der Steuerbilanz ein Aktivierungsverbot?
Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter
Latente Steuern

Frage 10 von 40: Welche Positionen gehören zum Umlaufvermögen?
Vorräte
Forderungen

Frage 23 von 40: Welche der nachfolgenden Aussagen zum Betriebsvermögen treffen zu?
Ein zu 60 % dem Betrieb dienendes bewegliches Wirtschaftsgut gehört zum Betriebsvermögen

Frage 25 von 40: In welchen Fällen handelt es sich um ein Betriebsgrundstück?
Lagerhalle einer GmbH
Unbebautes Grundstück, das zu 99,5 % dem Gewerbebetrieb eines Einzelunternehmers dient
Mehrfamilienhaus im Eigentum einer GmbH
Ein vom Alleingesellschafter A angemietetes Einfamilienhaus der A-GmbH

Frage 26 von 40: Zu welchen der folgenden Arten von Steuern gehört die Gewerbesteuer?
Ertragsteuer
Gemeindesteuer
Realsteuer

Frage 29 von 40: Wer unterliegt in der Regel der Gewerbesteuer?
Bauunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens
Architekturbüro in der Rechtsform einer GmbH
Einzelhandelsgeschäft in der Rechtsform einer GbR
Versicherung in der Rechtsform einer GmbH
Kiosk in der Rechtform eines Einzelunternehmens

Frage 34 von 40: In welchen Fällen ist gem. § 6b EStG unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung stiller Reserven möglich?
Verkauf eines unbebauten Grundstücks mit anschließendem Bau eines neuen Gebäudes
Verkauf eines Gebäude mit anschließendem Kauf eines neuen Gebäudes

Frage 36 von 40: Welche Aussagen zur gewerbesteuerlichen Verlustverrechnung sind richtig?
Es ist kein Verlustrücktrag möglich
Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft kann beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen im Sinne des § 8c KStG ganz oder anteilig untergehen.

Frage 38 von 40: In welchen Bilanzposten auf der Aktivseite können Anteile an einer Kapitalgesellschaft ausgewiesen werden?
Beteiligungen
Finanzanlagen

Frage 39 von 40: Für welche Posten besteht in der Steuerbilanz ein Passivierungsverbot?
Drohverlustrückstellungen
Latente Steuern

Frage 40 von 40: In welchen Fällen muss in der Steuerbilanz eine Teilwertabschreibung erfolgen?
In keinem der genannten Fälle
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Sociable

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FOM Hamburg

Steuerrecht

Studienstart: WS 2013

Beitrag Di 9. Dez 2014, 21:19

Re: LFK Grundlegendes Steuerrecht II WS 2014

Hallihallo!

Ich habe noch das Folgende zu ergänzen:

Frage 4 von 40: Welche Bewertungsverfahren sieht das Bewertungsgesetz für die Bewertung von Kapitalforderungen vor, die nicht verbrieft sind (keine Wertpapiere)?
Nennwert
Rückkaufswert

Frage 12 von 40: In welchen Fällen liegt eine Betriebsvorrichtung vor?
Lastenaufzug
Hebebühne in einer Kfz-Werkstatt
Am Betriebsgebäude angebrachte Neonreklamelichter

Frage 16 von 40: Welche Abschreibungen sind nur in der Steuerbilanz, nicht hingegen in der Handelsbilanz zulässig?
7g Abs. 5
7i Abs. 1

Frage 32 von 40: Für welche Wirtschaftsgüter schreibt das Einkommensteuergesetz konkrete Abschreibungssätze bzw. eine genaue Abschreibungsdauer vor?
Geschäfts- und Firmenwert
Gebäude

Frage 37 von 40: Welche Aussagen zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers sind richtig?
Bewegliche Wirtschaftsgüter, die zu 5% betrieblich genutzt werden, sind Privatvermögen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter, die zu 40% betrieblich genutzt werden, können gewillkürtes Betriebsvermögen sein.
Bewegliche Wirtschaftsgüter, die zu 60% betrieblich genutzt werden, sind notwendiges Betriebsvermögen.

So und dann viel Erfolg bei der Klausur!

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