Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung

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Tobias

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FOM Hamburg

Wirtschaftsinformatik

Studienstart: WS 2009

Beitrag Sa 1. Feb 2014, 04:23

Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung

Hallo zusammen,

die Fahrten zu Lerngemeinschaften könnt ihr steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, wenn es sich bei eurem Studium um ein Erststudium handelt, und die Inhalte der Lerngemeinschaft einen eindeutigen Bezug zu eurem Studium aufweisen.

Unten findet ihr einen Vordruck für die Steuererklärung. Zuvor noch häufig gestellte Fragen:

Akzeptiert das Finanzamt die Vorlage?

Bisher gab es nur positive Rückmeldungen. Sollte euer Finanzamt bzgl. des Vordrucks einmal Probleme machen, wäre ein kurzes Feedback nett, damit ich die Vorlage entsprechend anpassen kann.

Was muss ich neben dem Vordruck noch einreichen?

Eine Kopie eures Studentenausweises oder eine Immatrikulationsbescheinigung sollten mitgesendet werden. Leider ist das Finanzamt aber auch berechtigt, dass ihr noch mehr Nachweise einreichen müsst. Beispielsweise: Inhalte und Ablauf der Lerngemeinschaften. Als gutes Beweismittel dienen hier Aufzeichnungen und Skizzen, die während der Lerngruppe angefertigt wurden. Schaut einfach wie "tolerant" euer Finanzamt ist. Belege nachliefern könnt ihr immer.

In welcher Höhe wird meine Steuer für die Teilnahme einer Lerngemeinschaft gemindert?

Pro gefahrenen Kilometer werden euch 0,30 Euro als Sonderausgaben angerechnet. Sind euch höhere Kosten entstanden müsst ihr dies separat nachweisen. Sollte die Lerngruppe länger dauern, könnt ihr auch noch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Bei einer Dauer von:

mehr als 8 Stunden = 6 Euro
mehr als 14 Stunden = 12 Euro
24 Stunden = 24 Euro

Hinweis: Diese Steuertipps habe ich mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch gebe ich keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Korrektheit. Im Zweifel zieht einen Steuerberater zu Hilfe.

Und hier nun der Vordruck für die Lerngemeinschaft:
Dateianhänge
Lerngemeinschaft-Vordruck.xls
Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung
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Mr. Ad

Beiträge: 99

Re: Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung


"Der Dualstudent" finanziert sich über Werbung. Danke für euer Verständnis:

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Vogel

Beiträge: 7


FOM Hamburg

Beitrag So 2. Feb 2014, 02:16

Re: Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung

Danke für den Vordruck! Kurze Frage: Kann ich die Aufwände schon ab dem 1. Kilometer geltend machen, oder gibt es eine Mindestentfernung?

Gruß
Vogel
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Tobias

Administrator

Beiträge: 227


FOM Hamburg

Wirtschaftsinformatik

Studienstart: WS 2009

Beitrag So 2. Feb 2014, 16:13

Re: Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung

Hallo Vogel,

Kann ich die Aufwände schon ab dem 1. Kilometer geltend machen, oder gibt es eine Mindestentfernung?


Ich habe bisher noch nichts von einer Mindestentfernung gehört. Bei Lerngemeinschaften verhält es sich soweit ich weiss wie bei der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) auf den Weg zur Abeitsstätte. Sprich: steuerlich absetzbar ab dem 1. Kilometer.

Viele Grüße
Tobias
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JoS

Beiträge: 1


FOM Hamburg

Steuerrecht

Studienstart: WS 2013

Beitrag Mi 5. Feb 2014, 21:25

Re: Lerngemeinschaft Vordruck für Steuererklärung

Nur als kurze Ergänzung:
Die Fahrten zu Lerngemeinschaften für das Erststudium stellen Sonderausgaben dar. Sollte es sich jedoch nicht um das Erststudium handeln, sondern um ein Zweitstudium oder Weiterbildung stellen diese Kosten Werbungskosten dar und können ohne Begrenzung von den Einnahmen abgezogen werden. Die Sonderausgaben für das Erststudium können bis max. 6.000 Euro betragen.
Vorteil beim Abzug als Werbungskosten ist, dass im Fall der Entstehung eines Verlustes, wird dieser für die Folgejahre vorgetragen und kann mit zukünftigen Einkünften verrechnet werden. Sollten die Sonderausgaben sich im einem Jahr nicht auswirken, fallen sie leider weg.

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