Lernfortschrittskontrolle Procedure Law (WS 2011)
Hallo Leute,
hier ist die Lösung für das Fach Procedure Law (WS 2011).
Frage 1: Was sind Auswirkungen des Rechtstaatsprinzips (Art. 20 III Grundgesetz) im Strafprozessrecht?
-Gesetzlicher Richter, Art. 101 I, S. 2 GG
-Rechtliches Gehör, Art. 3 I GG
-Recht auf ein faires Verfahren (fair trial)
-Unschuldsprinzip, Art. 6 II MRK
Frage 2: Als verfassungsrechtlich im Sinn von §40 I im VwGO sind anzusehen?
-Der Streit zwischen Bundestag und Bundeskanzler über Richtlinien in der Politik.
-Der Streit zwischen einem Bundestagsabgeordneten und dem Bundespräsidenten über die Zulässigkeit einer Parlamentsauflösung
-Der Streit zwischen einer Fraktion und dem Bundestag darüber, ob die Nichtberücksichtigung der Fraktion bei der Besetzung eines Ausschusses zulässig ist.
Frage 3: Welche Bedeutung hat die Zustellung der Klage?
Habe ich leider falsch.
Frage 4: Welchem Zweck dient der Zivilprozess?
Habe ich leider falsch.
Frage 5: Welche Arten der Beschwerde gibt es?
-Sofortige Beschwerde.
-Weitere Beschwerde
-Einfache Beschwerde
Frage 6: Welche ordentlichen Rechtsbehelfe lassen sich unterscheiden?
-Revision
-Berufung
-Beschwerde
Frage 7: Was versteht man unter dem Verhandlungsgrundsatz?
-Es ist Aufgabe der Parteien die entscheidungserheblichen Tatsachen vor dem Gericht vorzutragen.
-Es obliegt den Parteien über den Feststellungsgrundsatz zu entscheiden.
-Es obliegt den Parteien den Streitstoff in den Prozess einzuführen.
Frage 8: Die Klagebefugnis nach §42 II VwGO ist gegeben bei der Klage?
-der Pfarrgemeinde, die als Folge der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für eine Gaststätte in unmittelbarer Nähe der Kirche eine Störung des Gottesdienstes befürchtet.
-des Nachbars des Bauherrn, der die Verletzung einer nachbarschaftsschützenden Vorschrift oder eine schwere und unerträgliche Beeinträchtigung der Grundstückssituation zu seinem Ungunsten befürchtet.
Frage 9: Welche Interaktionsmöglichkeiten kennt das Strafverfahren?
-Privatklage
-Nebenklage
-Klageerzwingungsverfahren
Frage 10: Welche Klagearten sind in der VwGO näher geregelt?
Habe ich leider falsch.
Frage 11: In welche Verfahrensphasen glieder sich der Strafprozess?
-Hauptverfahren
-Zwischenverfahren
-Erkenntnisverfahren
-Nebenverfahren
-Ermittlungsverfahren
-Vollstreckungsverfahren
(Alle Antworten sind richtig).
Frage 12: Was besagt das Akkusationsprinzip?
-Als Tat gilt nach dem strafprozessualen Tatbegriff das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet.
-Das Gericht ist zur Untersuchung einer Strafttat nur befugt, wenn zuvor Anklage erhoben wurde, §151 StPO
-Das Gericht ist bei seiner Untersuchung an die in der Anklage bezeichnete Tat gebunden, §115 I, 264 I StPO
Frage 13: Welches sind die wichtigsten Verfahrensgrundsätze?
-Konzentrationsmaxime
-Verhandlungsgrundsatz
-Dispositionsmaxime
Frage 14: Welches sind die besonderen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?
-Die vorherige Durchführung eines Vorverfahrens oder Zulässigkeit gemäß §75 VwGO.
-Der angegriffene bzw. begehrte Akt muss ein Verwaltungsakt sein im Sinne §35 VwVfG sein.
-Die behauptete Rechtsverletzung (sog. Klagebefugnis).
-Einhaltung der Klagefrist bzw. Klageerhebung vor Klageverjährung.
Frage 15: Was besagt das Legalitätsprinzip?
-Es ist die rechtliche Pflicht der Staatsanwaltsschaft, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten (dem sog. Anfangsverdacht) Ermittlungen aufzunehmen.
-Zweck des Legalitätsprinzips ist es, die Verfolgung jeder Straftat ohne Ansehen der Person des Täters sicherzustellen.
-Die Strafverfolgungsbehörde ist aus Zweckmäßigkeitserwägungen zum Absehen von der Strafverfolgung berechtigt.
-Wenn sich die ANhaltspunkte zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichten, hat die Staatsanwaltsschaft Anklage zu erheben.
So, der Rest folgt morgen
hier ist die Lösung für das Fach Procedure Law (WS 2011).
Frage 1: Was sind Auswirkungen des Rechtstaatsprinzips (Art. 20 III Grundgesetz) im Strafprozessrecht?
-Gesetzlicher Richter, Art. 101 I, S. 2 GG
-Rechtliches Gehör, Art. 3 I GG
-Recht auf ein faires Verfahren (fair trial)
-Unschuldsprinzip, Art. 6 II MRK
Frage 2: Als verfassungsrechtlich im Sinn von §40 I im VwGO sind anzusehen?
-Der Streit zwischen Bundestag und Bundeskanzler über Richtlinien in der Politik.
-Der Streit zwischen einem Bundestagsabgeordneten und dem Bundespräsidenten über die Zulässigkeit einer Parlamentsauflösung
-Der Streit zwischen einer Fraktion und dem Bundestag darüber, ob die Nichtberücksichtigung der Fraktion bei der Besetzung eines Ausschusses zulässig ist.
Frage 3: Welche Bedeutung hat die Zustellung der Klage?
Habe ich leider falsch.
Frage 4: Welchem Zweck dient der Zivilprozess?
Habe ich leider falsch.
Frage 5: Welche Arten der Beschwerde gibt es?
-Sofortige Beschwerde.
-Weitere Beschwerde
-Einfache Beschwerde
Frage 6: Welche ordentlichen Rechtsbehelfe lassen sich unterscheiden?
-Revision
-Berufung
-Beschwerde
Frage 7: Was versteht man unter dem Verhandlungsgrundsatz?
-Es ist Aufgabe der Parteien die entscheidungserheblichen Tatsachen vor dem Gericht vorzutragen.
-Es obliegt den Parteien über den Feststellungsgrundsatz zu entscheiden.
-Es obliegt den Parteien den Streitstoff in den Prozess einzuführen.
Frage 8: Die Klagebefugnis nach §42 II VwGO ist gegeben bei der Klage?
-der Pfarrgemeinde, die als Folge der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für eine Gaststätte in unmittelbarer Nähe der Kirche eine Störung des Gottesdienstes befürchtet.
-des Nachbars des Bauherrn, der die Verletzung einer nachbarschaftsschützenden Vorschrift oder eine schwere und unerträgliche Beeinträchtigung der Grundstückssituation zu seinem Ungunsten befürchtet.
Frage 9: Welche Interaktionsmöglichkeiten kennt das Strafverfahren?
-Privatklage
-Nebenklage
-Klageerzwingungsverfahren
Frage 10: Welche Klagearten sind in der VwGO näher geregelt?
Habe ich leider falsch.
Frage 11: In welche Verfahrensphasen glieder sich der Strafprozess?
-Hauptverfahren
-Zwischenverfahren
-Erkenntnisverfahren
-Nebenverfahren
-Ermittlungsverfahren
-Vollstreckungsverfahren
(Alle Antworten sind richtig).
Frage 12: Was besagt das Akkusationsprinzip?
-Als Tat gilt nach dem strafprozessualen Tatbegriff das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet.
-Das Gericht ist zur Untersuchung einer Strafttat nur befugt, wenn zuvor Anklage erhoben wurde, §151 StPO
-Das Gericht ist bei seiner Untersuchung an die in der Anklage bezeichnete Tat gebunden, §115 I, 264 I StPO
Frage 13: Welches sind die wichtigsten Verfahrensgrundsätze?
-Konzentrationsmaxime
-Verhandlungsgrundsatz
-Dispositionsmaxime
Frage 14: Welches sind die besonderen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?
-Die vorherige Durchführung eines Vorverfahrens oder Zulässigkeit gemäß §75 VwGO.
-Der angegriffene bzw. begehrte Akt muss ein Verwaltungsakt sein im Sinne §35 VwVfG sein.
-Die behauptete Rechtsverletzung (sog. Klagebefugnis).
-Einhaltung der Klagefrist bzw. Klageerhebung vor Klageverjährung.
Frage 15: Was besagt das Legalitätsprinzip?
-Es ist die rechtliche Pflicht der Staatsanwaltsschaft, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten (dem sog. Anfangsverdacht) Ermittlungen aufzunehmen.
-Zweck des Legalitätsprinzips ist es, die Verfolgung jeder Straftat ohne Ansehen der Person des Täters sicherzustellen.
-Die Strafverfolgungsbehörde ist aus Zweckmäßigkeitserwägungen zum Absehen von der Strafverfolgung berechtigt.
-Wenn sich die ANhaltspunkte zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichten, hat die Staatsanwaltsschaft Anklage zu erheben.
So, der Rest folgt morgen