FOM Studium im Urlaubssemester kündigen
Hallo zusammen,
vor einigen Wochen erhielt ich per Mail eine Frage, die für alle von Interesse sein dürfte:
Gute Frage. Kann man im Urlaubssemester das Studium kündigen? Die Antwort ist leider sehr bitter: Nein. Jeder FOM-Student hat bei der Anmeldung die Geschäftsbedingungen unterschreiben müssen, und die sind sehr eindeutig:
Darüber hinaus unterschreibt ihr beim Urlaubssemesterantrag erneut eine entsprechende Klausel. Damit seid ihr verpflichtet, euer Studium nach dem Urlaubssemester für mindestens ein Semester fortzuführen und weiterhin voll zu bezahlen.
Lässt sich da nicht doch noch etwas machen?
Die FOM hat Anspruch auf eure Studiengebühren. Und als ein wirtschaftliches Unternehmen wird sie auf diesen Anspruch auch freiwillig nicht verzichten. Da hilft auch die fantasievollste Ausrede nichts. Stattdessen solltet ihr sofort nach Endes des Urlaubssemesters die Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt zwar 6 Wochen vor Semesterende, aber sicher ist sicher. Wenn ihr wie im obigen Fall Probleme habt, die Studiengebühren zu finanzieren, gibt es in Härtefällen die Möglichkeit einer Sonderregelung. Die FOM schreibt unter http://www.fom.de/faq/zu-kosten-finanzierung.html hierzu folgendes:
Fazit
Eine Kündigung im Urlaubssemester ist unmöglich. Überlegt euch daher bitte VOR jedem Urlaubssemesterantrag, ob ihr euer Studium wirklich fortsetzen möchtet.
Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verügung.
Viele Grüße
Tobias
vor einigen Wochen erhielt ich per Mail eine Frage, die für alle von Interesse sein dürfte:
Hey Tobias,
[...] Ich habe gelesen, dass du auch ein Urlaubssemester gemacht hast. Ich bin
gerade mitten drin, um für die Abschlussprüfung meiner Ausbildung zu
lernen. [...] Jedoch möchte ich dafür das Studium
aufgeben. War alles schon gut geplant und jetzt erfahre ich, dass ich
während eines Urlaubssemesters gar nicht kündigen kann... SCHOCK! [...] 2. Kann ich mir die
Studiengebühren weiterhin so nicht leisten
Hast du eine Idee wie sich das regeln lässt??
Gute Frage. Kann man im Urlaubssemester das Studium kündigen? Die Antwort ist leider sehr bitter: Nein. Jeder FOM-Student hat bei der Anmeldung die Geschäftsbedingungen unterschreiben müssen, und die sind sehr eindeutig:
4. Kündigung, Urlaubs-/Verlängerungssemester
b. [...] Das Urlaubssemester wird in der Weise gewährt, dass der ursprünglich vereinbarte
Studiengang mit dem Antrag gekündigt ist und eine Neuanmeldung unter Berücksichtigung
der bereits studierten Semesterzahl erfolgt.
c. Eine Kündigung von Studiengängen ist während eines bewilligten Urlaubssemsters
ausgeschlossen.
Darüber hinaus unterschreibt ihr beim Urlaubssemesterantrag erneut eine entsprechende Klausel. Damit seid ihr verpflichtet, euer Studium nach dem Urlaubssemester für mindestens ein Semester fortzuführen und weiterhin voll zu bezahlen.
Lässt sich da nicht doch noch etwas machen?
Die FOM hat Anspruch auf eure Studiengebühren. Und als ein wirtschaftliches Unternehmen wird sie auf diesen Anspruch auch freiwillig nicht verzichten. Da hilft auch die fantasievollste Ausrede nichts. Stattdessen solltet ihr sofort nach Endes des Urlaubssemesters die Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt zwar 6 Wochen vor Semesterende, aber sicher ist sicher. Wenn ihr wie im obigen Fall Probleme habt, die Studiengebühren zu finanzieren, gibt es in Härtefällen die Möglichkeit einer Sonderregelung. Die FOM schreibt unter http://www.fom.de/faq/zu-kosten-finanzierung.html hierzu folgendes:
Sollten Sie während Ihres Studiums an der FOM in finanzielle Engpässe geraten, haben Sie – bei Vorlage entsprechender Nachweise –die Möglichkeit, mit Ihrem Hochschulstudienzentrum individuelle Zahlungsabsprachen zu vereinbaren.
Fazit
Eine Kündigung im Urlaubssemester ist unmöglich. Überlegt euch daher bitte VOR jedem Urlaubssemesterantrag, ob ihr euer Studium wirklich fortsetzen möchtet.
Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verügung.
Viele Grüße
Tobias