Änderung der FOM Prüfungsordnung ab 15.6.2013
Liebe Kommilitonen,
bestimmt habt ihr im Online Campus den Hinweis auf die geänderte Prüfungsordnung gesehen, die ab kommenden Samstag, den 15.06.2013 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen sind:
Hier noch einmal der komplette Hinweis der FOM:
Viele Grüße
Tobias
bestimmt habt ihr im Online Campus den Hinweis auf die geänderte Prüfungsordnung gesehen, die ab kommenden Samstag, den 15.06.2013 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Bei der Einsicht von Klausuren und anderen Prüfungen dürfen jetzt endlich Schreibmaterialien und Unterlagen (z.B. Skripte aus der Vorlesung) mitgenommen werden. Vorher war dies nicht erlaubt, was es beinahe unmöglich machte, dem Dozenten Fehler bei der Korrektur nachzuweisen. Nicht erlaubt sind weiterhin die Mitnahme technischer Geräte wie Mobiltelefone oder Laptops und das Abschreiben der Prüfungsfragen.
- Bringt ab sofort zu JEDER Prüfung euren Personalausweis UND Studentenausweis mit. Wer sich bei Aufforderung nicht ausweisen kann, fällt durch die Prüfung. Nicht EU-Bürger müssen ZUSÄTZLICH noch ihren Reisepass mitnehmen. Ob die FOM wirklich die Personalien kontrollieren wird, oder diese Änderung einfach nur eingeführt wird, um irgendein Akkreditierungsinstitut zufrieden zu stellen, bleibt abzuwarten. Ich vermute eher letzteres. Trotzdem: denkt an eure Ausweise, denn wegen so etwas ein Fehlversuch zu bekommen, wäre sehr unnötig.
Hier noch einmal der komplette Hinweis der FOM:
Die Einsichtnahme in Prüfungsleistungen ist im Rahmen der bekannten Fristen und Termine nur noch auf eine Einsichtnahme für jede Prüfungsleistung pro Teilnehmer begrenzt. Es dürfen Schreibmaterialien, Zettel und ggf. Skriptunterlagen mit in die Einsicht genommen werden. Aufgaben oder Antworten aus den Prüfungsleistungen dürfen nicht abgeschrieben werden. Es ist lediglich gestattet, sich Notizen zur Begründung eines Widerspruchs zu machen. Die Mitnahme von Handys, Laptops oder sonstigen Gegenständen ist nicht gestattet.
Studierende müssen einen Studierendenausweis und Personalausweis oder Reisepass bei Prüfungsleistungen bei sich führen und sich auf Verlangen ausweisen. Für Nicht-EU-Bürger ist das Mitführen eines Personalausweises nicht ausreichend. Hier ist zusätzlich zum Studierendenausweis ein Reisepass erforderlich. Sofern sich Studierende nicht ausweisen können, gilt dies als Nichtantritt zur Prüfung und wird mit der Note 5,0 bewertet.
Diese Änderungen treten am 15.06.2013 in Kraft!
Viele Grüße
Tobias