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Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung einer Gesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Bei einer GmbH ist beispielsweise das Stammkapital das gezeichnete Kapital. Bei Aktiengesellschaften ist es das Grundkapital.

Das gezeichnete Kapital zählt zum Eigenkapital und wird somit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Ist der volle Betrag von den Gesellschaftern noch nicht eingezahlt worden, so muss der Fehlbetrag als Forderung auf der Aktivseite ausgewiesen werden.

Das gezeichnete Kapital wird im § 272 (1) HGB geregelt.

Schlagwörter: Eigenkapital, Finanzierung, Gezeichnetes Kapital, Haftung, Kapital

Artikelname: Gezeichnetes Kapital

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