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Kurze Einführung ins Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren hat zum Ziel das gesamte Vermögen eines Unternehmens zu verwerten, damit die Gläubiger gemeintschaftlich befriedigt werden können. Dies kann durch Liquidation von Vermögenswerten als auch durch eine Sanierung des insolventen Unternehmens geschehen.

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet wird befarf es:

  1. eines Antrages
  2. eines Insolvenzgrundes
  3. hinreichend Masse (genug Vermögenswerte)

Insolvensgründe

Gründe für eine Insolvenz können sein:

  1. Zahlungsunfähigkeit
  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
  3. Überschuldung

In der Regel wird von einer Zahlungsunfähigkeit gesprochen, wenn das Unternehmen 3 Wochen eine Liquiditätslücke von mindestens 10% aufweist, also 10% der Forderungen nicht erfüllt werden können.

Insolvenzverschleppung

Die Geschäftsführer einer Unternehmung sind dazu verpflichtet, unverzüglich – spätestens aber nach 3 Wochen – bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Für die Überschuldung gilt sinngemäß Gleiches. Ansonsten können Geschäftsführer zivil- und strafrechtlich belangt werden.

Schlagwörter: Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren

Artikelname: Kurze Einführung ins Insolvenzrecht

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