Einstandspreis Definition & Beispiel

Der Einstandspreis (teilweise auch Bezugspreis oder Beschaffungspreis genannt) ist der Preis eines Gutes, abzüglich sämtlicher Preisabschläge (wie zum Beispiel Rabatte und Skonto) und zuzüglich der Kosten, die für den Transport des Gutes anfallen (zum Beispiel Porto und Versandversicherung). Formel zur Berechnung des Einstandspreises: Preis je Einheit − Kalkulationswirksame Preisabschläge (wie Rabatte, Skonto oder Boni) + Mindermengenzuschlag − Vorsteuer, wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist + Transportkosten (Frachten, Rollgelder, Porto, Verpackungskosten) + Bezugsnebenkosten (z. B. Kosten der Transportversicherung und Wegekosten) + Zölle =Einstandspreis Wozu dient der Einstandspreis? Der Einstandspreis eignet sich insbesondere beim Angebotsvergleich zwischen verschiedenen Lieferanten. Dies wird am dem folgenden Beispiel verdeutlicht. Rechenbeispiel Ihr Unternehmen möchte 1.000 Fahrräder bestellen. Sie erhalten von 2 Fahrrad-Lieferanten ein Angebot. Welcher Lieferant ist der günstigere? Lieferant A: Lieferant B: Lösung: Lieferant B hat den günstigeren Listenpreis pro Fahrrad. Um herauszufinden, ob B insgesamt günstiger ist, muss der Einstandspreis gebiltet werden.
Lieferant A Lieferant B
Listenpreis 399.000 € 379.000 €
-Rabatt 19.950 € 0 €
Zieleinkaufspreis 379.050 € 379.000 €
-Skonto 11.371,50 € 7.580 €
Bareinkaufspreis 367.678,50 € 371.470 €
+Fracht 400 € 300 €
+Verpackung 48 € 40 €
+Versicherung 100 € 80 €
=Einstandspreis gesamt 368.226,50 € 371.890 €
: 1.000 Stück
=Einstandspreis pro Stück 368,23 € 371,89 €
Mit einem Einstandspreis pro Stück von 368,23€ ist Lieferant A die günstigere Alternative.

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